Mittwoch, 16. August 2023

Abschiebegewahrsam: Traurig der Rechtsstaat, der das nötig hat

Ronan Steinke kritisiert in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung die Pläne von Innenminister Faeser, ausreisepflichtige Ausländer schneller und länger einsperren können. „Natürlich braucht es manchmal auch Zwang, aber die zunehmend angewandte Methode der Überrumpelung ist Deutschlands unwürdig.“

Kaum Sympmathie für ausreisepflichtige Ausländer

Es gibt kaum eine Gruppe, die auf weniger Sympathie und Unterstützung zählen kann als ausreisepflichtige Ausländer. Sie haben kein Recht auf Asyl, sollen aber auch nicht als Arbeitskräfte bleiben. Die geplante Verschärfung sieht vor, dass Ausreisepflichtige in „Ausreisegewahrsam genommen werden können. Bisher waren dies maximal 10 Tage, künftig sollen es 28 Tage sein.

Die wenigsten Abschiebungen scheitern daran, dass die Betroffenen untertauchen

Die meisten Abschiebungen scheitern aber nicht daran, dass Betroffene untertauschen, sondern weil Abschiebehindernisse bestehen, sprich: Grundrechte, z.B. Krankheit, oder Lebensgefahr im Heimatland. Zieht man diese ab, bleiben von den diskutierten 300.000 deutlich weniger.
Der Autor macht deutlich, dass auch Zwangsmittel notwendig sind, kritisiert aber, dass der Staat mit Überrumpelung arbeitet, um Menschen ihre Rechte zu nehmen und überprüfen zu lassen, ob ein Abschiebehindernis besteht. Sympathie hin oder her, das sollte ein Rechtsstaat nicht nötig haben.