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Samstag, 15. August 2026

Neutralitätspflicht und AfD in der Schule: Was dürfen Lehrer sagen?

Anlässlich der Wahlen in Ostdeutschland berichtet die Süddeutsche Zeitung über die Bildungspolitik und speziell über die Interpretation der „Neutralitätspflicht“ der AfD und deren Folgen. 

Wie die AfD den Schulen ihr Weltbild aufdrücken könnte

Lilith Volkert beschreibt in der Süddeutschen Zeitung die Wahlprogramme der AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Für die AfD ist Schule kein Ort der Integration, der Leistungswettbewerb steht im Vordergrund. Einige der Forderungen sind – zum Glück – nicht ohne Weiteres umzusetzen. 

Könnte die AfD die Schulpflicht aufweichen?

Die Schulpflicht ist in der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt veankert und kann nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden, auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts stehen dagegen. Zwar hätten ohnehin nur wenige Eltern den Wunsch, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten, das Misstrauen gegen staatliche Einrichtungen wird aber geschürt. 

Was ist mit der Inklusion?

Die AfD möchte Inklusion als „Ideologieprojet“ beenden. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Die AfD kann Inklusion nicht offiziell abschaffen, aber sehr leicht dagegen anarbeiten, in dem sie Schulen zur Förderzentren umwidmen. 

Darf man Kinder von Geflüchteten getrennt unterrichten? 

Die AfD will Geflüchtete in Sonderklassen unterrichten. Bisher sind diese Klassen nur vorübergehend üblich, eine dauerhafte Trennung widerspricht dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention. 

Hätte ein striktes Neutralitätsgebot für Lehrkräfte eine Chance?

Das strikte Neutralitätsgebot für Lehrkräfte widerspricht dem Recht auf Meinungsfreiheit. Außerdem schreibt das Beamtenstatusgesetz vor, dass sich Lehrkräfte gegen antidemokratische Aussagen positionieren müssen. Die AfD schürt seit Jahren die Unsicherheit an Schulen, Lehrerinnen und Lehrer dürfen aber nicht neutral sein, wenn es um Grundwerte wie Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geht.

Wie leicht ist es, Lehrpläne zu ändern?

Bundesweit verbindliche Bildungsstandards gibt es nur in den Kernfächern wie Deutsch, d.h. die AfD könnte die Lehrpläne im Geschichtsunterricht verändern. Den Unterricht zum Nationalsozialismus etwa könnte sie nicht abschaffen, hierzu gibt es verbindliche Leitlinien der KMK. Wie diese sich durchsetzen könnte, wenn ein Bundesland die Leitlinien ignoriert, ist allerdings offen.

Könnte die AfD in der Bildungspolitik durchregieren?

Experten hoffen, dass der Beamte „remonstrieren“, denn sie sind verpflichtet, gesetzeswidrigen Anordnungen zu widersprechen. Die AfD könnte zwar eigene Beamte auf Lebenszeit berufen, die ganze Verwaltung kann sie aber nicht austauschen. In vorauseilendem Gehorsam hat das Landesschulamt Sachsen-Anhalt bereits jetzt einen Lehrer abgemahnt, der auf Nachfrage erklärt hat, warum er nicht die AfD wählt. 

Was könnte die AfD trotzdem umsetzen?

Die AfD kann neben Gesetzen auch durch Geld Einfluss nehmen, z.B: bei der Ausstattung von Schulen oder der Streichung von Initiativen wie „Schule gegen Rassismus“. Auch das Hissen der deutschen Flagge kann per Verwaltungsvorschrift angewiesen werden. 

Was hätten Lehrkräfte und Schulleitungen zu erwarten?

Der Druck auf Lehrkräfte dürfte weiter steigen, z.B. durch Abmahnungen und Disziplinarverfahren. Einige erwägen, das Bundesland zu verlassen. Gleichzeitig will die AfD „engagierte Lehrer aus dem ganzen Bundesgebiet anlocken“ 

Welche Möglichkeiten hätte der Bund?

Der Bund könnte Fördergelder zurückhalten, theoretisch auch Bildungsabschlüsse nicht mehr anerkennen. Die Hürden dafür sind hoch, es müssten grundlegende Qualitätsstandards oder rechtsstaatliche Prinzipien systematisch verletzt werden.

Neutralitätspflicht und AfD in der Schule: Was dürfen Lehrer sagen?

Lilith Volkert berichtet in der Süddeutschen Zeitung über die Neutralitätspflicht und wie die AfD bereits jetzt Einfluss nimmt. 

Der Fall Max Heckel 

Max Heckel ist Lehrer an einer Sekundarschule in Stendahl. Auf Nachfrage eines Schülers hat er erklärt, warum der die AfD nicht wählt. die Steuerpolitik, die Pläne zur „Remigration“ und dass sie Inklusion an Schulen ablehnt. Er begründete seine Meinung, da man als Wähler „entweder sehr reich, frei von Moral oder nicht bei klarem Verstand sein“ müsse. Vier Wochen später bekommt er eine Abmahnung wegen „Verletzung der Neutralitätspflicht. Sein Einspruch wird noch verhandelt. 

Lehrkräfte müssen und dürfen nicht wertneutral sein 

Die Begriffe „Neutralität“ und „neutral“ gibt es im Grundgesetz nicht. Das Beamtenstatusgesetz fordert von Beamten, ihre Aufgaben „unparteiisch und gerecht“ zu erfüllen. Sie müssen „Mäßigung und Zurückhaltung“ wahren. Sie müssen parteipolitisches neutral sein, aber nicht wertneutral – Im Gegenteil: Werden demokratische Grundwerte angegriffen, etwa durch extremistische Aussagen oder rassistische Beleidigungen, dürfen Lehrkräfte nicht nur eingreifen, sie müssen es sogar.

Beutelsbacher Konsens als Leitlinie 

Die Autorin bescheinigt dem Text aus Beutelsbach eine „erstaunliche Karriere“. Aus einem halb garen Tagungsprotokoll wurden die wichtigsten Leitplanken der politischen Bildung. 
Unstrittig ist, dass Schüler nicht indoktriniert werden dürfen. Beim Kontroversitätsgebot soll erkennbar sein, dass es unterschiedliche Ansichten gibt. Ausdrücklich ausgenommen sind demokratiefeindliche Ansichten: Sie müssen klar als solche benannt und dürfen nicht als gleichwertige Meinung präsentiert werden. Der Grundsatz, dass Schüler eine politische Situation und ihre Lage analysieren können ist nur in Mecklenburg-Vorpommern ins Schulgesetz aufgenommen werden. 

Jahrelanger Streit um Neutralität 

Obwohl die rechtlichen Grundlagen klar sind, gibt es seit Jahren einen heftigen Streit um die Bedeutung von Neutralität. AfD-Fraktionen fordern im Portal „Neutrale Schulen“ zur Denunziation von Lehrern auf – nur in Mecklenburg-Vorpommern wurde das Portal aus Datenschutzgründen verboten. 
Darüber nimmt die AfD über Anfragen und Beschwerden bei Schulämtern Lehrer ins Visier. 

AfD will keine weltoffenen, kritischen denkenden Bürger*innen 

Der Grund für dieses Vorgehen auf der Hand: Sie will nicht, dass Kinder zu weltoffenen und kritischen Bürger*innen erzogen werden. Deshalb argumentiert sie mit Versatzstücken und verlangt mit Bezug auf das Kontroversitätsgebot, dass AfD-Positionen als gleichberechtigte Meinung unter anderen dargestellt werden – was bei antidemokratischen Ansichten aber nicht erlaubt ist. Eins hat die AfD bereits geschafft: Eine Studie der Robert-Bosch-Stiftung zeigt, dass sich fast jede fünfte Lehrkraft verunsichert fühlt. Noch mehr glauben, dass sie alle Meinungen als gleichwertig anerkennen müssen. 

Neutralität ist keine Lösung 

Die Autorin zitiert einen Buchtitel „Neutralität ist keine Lösung!“. Es ist wichtig, Jugendliche und ihre Meinungen ernst zu nehmen und ihnen nicht mit dem erhobenen Zeigefinger zu kommen. An der TU Dresden wird geübt, wie man sich mit Zwischenfällen verhält. Nach einem entschiedenen Stopp sollten die Aussagen durch Fragen (Was meinst du genau, wie würdest du dich in dieser Situation fühlen) gekontert werden. Dies ist Aufgabe der ganzen Schulgemeinschaft, denn einzelne können wenig ausrichten. Das traurige Beispiele einer Schule im Spreewald zeigt die bitteren Konsequenzen: Nach Anfeindungen haben kritische Lehrkräfte die Schule verlassen. 

Lehrkräfte brauchen Unterstützung 

Lehrkräfte müssen konsequent geschützt und rechtlich abgesichert werden, wenn sie Opfer von Hass und Hetze werden. Bedenklich ist deshalb, dass im Falle von Max Heckel in vorauseilendem Gehorsam entschieden werden. Eine Machtübernahme durch die AfD in Sachsen-Anhalt könnte die Situation verschlimmern: Er wünscht sich nicht einzelne Personen, sondern eine geschlossene Reihe, die fest an seiner Seite stehen. 

Donnerstag, 13. August 2026

Der Beutelsbacher Konsens und der Rechtsruck in der Schule

Jan Böhmermann sorgte in einer Ausgabe seines „Magazin Royale“ für die Verbreitung des Beutelsbacher Konsens. Er betonte die Aufgabe der Schule, Grundrechte zu verteidigen und zeigte erschreckende Beispiele der Einschüchterung gegen Lehrkräfte – und mangelnde Unterstützung der Behörden. 

Das ganze Video können Sie hier anschauen. Unterstützt wurde die Recherche von den Krautreportern 
. 


Hakenkreuze, menschenverachtende Chats, radikale Parolen 

In der Sendung berichten Lehrkräfte von Hakenkreuzen im Klassenzimmer, menschenverachtende Chats und radikale Parolen auf dem Pausenhof. Wer sich dagegen auflehnt, wird schnell Zielscheibe von Hass. Die AfD hat jungen Menschen als wichtige Zielgruppe erkannt und versucht gezielt Einfluss zu nehmen. 

Beutelsbacher Konsens 

Mit etwas seltsamen Vergleichen stellt Böhmermann die Grundprinzipien des Beutelsbacher Konsenses vor. Er kritisiert die Fehlinterpretation der Neutralität: Konfrontiert mit Rassismus und menschenfeindlichen Äußerungen sind Lehrer*innen verpflichtet, einzuschreiten. In einigen Landesverfassungen ist „Demokratie lernen“ als Ziel verankert. 

Kaum Solidarität mit engagierten Lehrer*innen 

Der Film zeigt erschreckende Beispiele, wie Lehrer*innen von der AfD an den Pranger gestellt wurden und keinen Rückhalt von Schulleitung und Aufsichtsbehörden bekommen haben – im Gegenteil. Ein Lehrer ist für eine Podiumsdiskussion ohne AfD in eine Kirche ausgewichen, eine Lehrerin wurde für Aufkleber an ihrem Notebook kritisiert. 

Montag, 10. August 2026

Dossier der Bundeszentrale zum Beutelsbacher Konsens

Die Bundeszentrale hat zum 50. Jubiläum des Beutelsbacher Konsens ein Dossier  veröffentlicht. 

Auf der Seite gibt es u.a. Beiträge 

Wie politische dürfen Lehrkräfte sein? 

Ich stelle hier einen Beitrag aus der Reihe Aus Politik und Zeitgeschichte von Michael Wrase ausführlicher vor. 
Vor dem Hintergrund der in verschiedenen von der AfD eingerichteten Online-Meldeportale mit dem Titel „Neutrale Schule“ geht er auf einzelne Regeln detaillierter ein: 

Gebot politischer Neutralität

Das Gebot vollständiger politischer Neutralität ist ein Mythos. Laut Beamtenrecht müssen sie sich bei politischer Betätigung müssen sie sich zurückhalten, können sich aber auch auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen. Eine strikte Neutralität wäre sogar fatales Signal
Das Gebot wird nur dann verletzt, wenn Lehrkräfte sich einseitig für eine bestimmte Partei einsetzen. Außerhalb der Schule gilt dieses Gebot in abgeschwächter Weise, wird aber verletzt, wenn es um menschenverachtende und verfassungsfeindliche Positionen geht. 

Bildungs- und Erziehungsauftrag

Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag fordert ausdrücklich eine Erziehung im Sinne demokratischer Grundsätze und der Werte des Grundgesetzes. Die Schulgesetze der Bundesländer unterscheiden sich, die Aufforderung Schüler*innen in die Lage zu versetzen, die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen, gibt es jedoch bei allen. Für den Autor gibt es keine Zwiefel, dass dies ein klares Bekenntnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beinhaltet. 

Thematisierung von Rechtspopulismus, Rassismus und Diskriminierung

Themen wie Rassismus und Diskriminierung müssen behandelt werden, Lehrkräfte sollen dabei ausgewogen und sachlich sein. Allerdings gelten nicht alle Auffassungen als legitim dargestellt werden müssen. Lehrer*innen können und müssen offensichtlich verfassungsfeindlichen Thesen klar widersprehen. 

Beutelsbacher Konsens aus rechtlicher Perspektive

Die Grenze zwischen kritischer Auseinandersetzung mit diskriminierenden Positionen und eine unzulässige Parteinahme ist nicht leicht zu ziehen. Bedeutsam ist hier der Beutelsbacher Konsens. Zwar gibt es in der Rechtsprechung bisher keinen konkreten Bezug, allerdings lässt sich die Regel aufstellen: Je weniger die genannten Prinzipien beachtet werden, desto sicherer kann von einer einseitigen Beeinflussung ausgehen. 
1982 wurde eine Plakette „Atomkraft: nein danke“ als einseitiges „politisches Propagandamittel“ gewertet, da Schüler diesem unausweichlich ausgesetzt sind. Die friedliche Nutzung der Kernenergie war damals ein umstrittenes Thema, ein Sticker mit weniger kontroversem Inhalt würde wohl anders beurteilt. 
Das Kontroversitätsgebot darf auch nicht im Sinne einer meinungsmäßigen Laissez-fair-Haltung missverstanden werden. Als Beispiel nennt der Autor hier die Thesen von Thilo Sarrazin, die teilweise als rassistische eingestuft wurden. Dass Sarrazins Thesen in der öffentlichen Debatte kontrovers diskutiert wurden und teilweise auch viel Zuspruch erhalten haben, ändert nichts an einer solchen wissenschaftlich gestützten Einordung.

Befähigung zur kritischen Reflexion und Auseinandersetzung 

Gute Bildung, die Förderung eines differenzierten Einschätzungsvermögens und die Vermittlung grundlegender Werte wie Toleranz und gegenseitige Achtung soll junge Menschen gegen die Einflussnahme antidemokratischer und populistischer Bewegungen wappnen. Das geht nicht nur über die kognitive Ebene, sondern muss im gesamten schulischen Alltag vorgelebt werden. 

Freitag, 7. August 2026

Beutelsbacher Konsens – heute wichtiger denn je?!

In diesem Jahr jährt sich die Beutelsbacher Konferenz zum 50. Mal. Damals wurde in Beutelsbach im Remstal die Grundlagen für die politische Bildung gelegt. Die Grundsätze – Verzicht auf Überwältigung, Herstellung von Kontroversität, Befähigung zur demokratischen Teilhabe – sind noch heute Standard für die Bildungsarbeit – und heftig diskutiert. 

Ich habe dieses Thema in meine Seminarliste übernommen und werde im Herbst bei einem Kongress in Beutelsbach über den Beutelsbacher Konsens in der Erwachsenenbildung einen Workshop leiten. 

Dossier der Landeszentrale 

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg war damals Gastgeberin der Konferenz. Auf ihrer Seite gibt sie ein Dossier, in dem verschiedene Aspekte vorgestellt werden. 

•    Der Beutelsbacher Konsens
•    Zur Entstehung des Beutelsbacher Konsenses
•    Warum Beutelsbach?
•    Vorgeschichte zum Beutelsbacher Konsens
•    Chronologie der Beutelsbacher Gespräche
•    Jubiläumsrede 50 Jahre Beutelsbacher Konsens
•    Neutralität in der Schule aus rechtlicher Sicht
•    Neutralität in der Schule aus pädagogischer Sicht
•    Praxis-Test: Fallbeispiele Beutelsbacher Konsens

Auf der Seite finden Sie auch ein interessantes Video: 



Warum der Beutelsbacher Konsens heute wichtiger denn je ist

In einer Rede in Beutelsbach hat die LpB-Direktoren Sibylle Thelen wichtige Aspekte des Konsenses dargestellt. Sie bezeichnet „Demokratie lernen“ als Daueraufgabe. 

Demokratien unter Druck 

Durch weltweite Autokratien und autoritäre und extreme Kräfte in demokratischen Staaten sind Demokratien weltweit unter Druck. Umso wichtiger, „Wissen über Demokratie zu vermitteln, demokratiebezogene Kompetenzen zu fördern und demokratische Resilienz zu stärken.“

Grundsätze der politischen Bildung 

Der Beutelsbacher Konsens beschreibt die Grundsätze der politischen Bildung. Ziel der Bildungsangebote ist der Erwerb demokratiebezogener Kompetenzen, ist der Erwerb von Mündigkeit. Diesen Zielen ist der Beutelsbacher Konsens verpflichtet. 

Mit drei Begriffen steckt der Beutelsbacher Konsens das weite Feld der politischen Bildung ab. Es sind Begriffe wie Leitplanken: 

  • Überwältigungsverbot: Keine Indoktrination – alle Lernenden sollen befähigt werden, sich selbst ein Urteil zu bilden 
  • Kontroversitätsgebot Themen und Probleme, die in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert werden, müssen auch kontrovers dargestellt werden
  • Handlungs- und Schülerorientierung: Politische Bildung will zur Teilnahme ermutigen

Den Rahmen für die Anwendung des Beutelsbacher Konsenses setzt dabei die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es gelten die vom Bundesverfassungsgericht festgestellten „unentbehrlichen“ Grundprinzipien: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit.

Einigung zu angespannten Zeiten 

Die Konferenz in Beutelsbach fand in angespannten Zeiten statt. Die 19701er Jahre waren durch Umbrüche geprägt. In Deutschland gab es Kontroversen um die Ostpolitik und die gesellschaftlichen Reformen im Ehe- und Familienrecht. Auch in der Bildungspolitik wurde heftig diskutiert, umso mutiger der Plan Vertreter der unterschiedlichen Lager ins Gespräch zu bringen. 
Wenig deutete am Anfang auf die Bedeutung der Veranstaltung hin, die Zusammenfassung von Hans-Georg Wehling unter dem Titel „Konsens a la Beutelsbach?“ wurde erst langsam zur Marke. Auch der Ort war eher zufällig, die Landeszentrale in Stuttgart bot nicht genug Platz 

Ringen um den Beutelsbacher Konsens 

Der Begriff „Beutelsbacher Konsens“ machte eine steile Karriere. Die Auseinandersetzung ist in Politik und Gesellschaft angekommen. Dafür gibt es verschiedene Gründe: 

  • Die Komplexität unserer Zeit nimmt zu: Globale Krisen und sozialer Wandel machen die demokratische Meinungsbildung zu einer konfliktträchtigen Herausforderung 
  • Lösungen finden ist schwierig: Die Verunsicherung macht Angst, einfache Wahrheiten gegeben scheinbaren Halt -auch an Schulen werden radikale Aussagen registriert. 
  • Die Vorstellung von Demokratie triften auseinander: Die Menschen stimmen der Demokratie als Prinzip zu, sind aber oft unzufrieden mit der Demokratie. 

Die Debatte um Neutralität 

Thelen zieht einen Vergleich zu den polarisierten 1970er Jahren und spricht von einem Deja-vu. Ohne die Partei zu nennen, verweist sie auf das Parteiprogramm der AfD in dem Lehrer zur unbedingten Neutralität verpflichtet werden sollen. Meldeportale bundesweit sollen dafür sorgen, dass Lehrkräfte angezeigt werden, wenn sie gegen diese Neutralität verstoßen. 
Tatsächlich sind Staat, Regierung und Amtsträger zu Neutralität verpflichtet, denn der Willensprozess geht vom Volk zur Regierung. Aber Parteien wirken auch an der Willensbildung mit – Demokratieprinzip und Parteienprivileg sind gesetzt, ebenso wie das Prinzip der wehrhaften Demokratie 
Schulen und Einrichtungen wie die LpB dürfen nicht parteipolitisch wirken, sind aber kein wertneutraler Ort: Menschen sollen an Grund- und Menschenrechte und die Demokratie herangeführt werden. 
Sie fordert zu differenzieren: 

  • Parteipolitische Neutralität ist nicht gleichzusetzen mit Werteneutralität.
  • Überparteilichkeit ist sehr wohl vereinbar mit dem Eintreten für die Grundrechte.
  • Parteiergreifen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.

Kontroversen bearbeiten 

Mit der Weiterentwicklung des Verständnisses von Demokratie muss sich auch die politische Bildung anpassen: 

  • Wird sie im Sinne der freiheitlich-pluralistischen Demokratie interpretiert?
  • Erfolgt sie unter den Vorzeichen von Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit?
  • Baut sie auf der kollektiven Verantwortung für die Menschheitsverbrehen der NS-Diktatur auf?


Wichtige Impulse über die politische Bildung hinaus 

Thelen betont, dass der Beutelsbacher Konsens wichtige Impulse über die politische Bildung hinaus liefert: für den Journalismus, für die seriöse Wissenschaft und für einen verantwortungsvollen demokratischen Diskus in allen Bereichen des Lebens: „Der Beutelsbacher Konsens gibt Werkzeuge zur Auseinandersetzung mit der Realität an die Hand. Der Beutelsbacher Konsens gibt uns allen Gestaltungsmöglichkeiten – Gestaltungsmotivation und Gestaltungsmut im Sinne gelebter Demokratie! – Demokratie lernen ist eine Daueraufgabe