Samstag, 15. August 2026

Neutralitätspflicht und AfD in der Schule: Was dürfen Lehrer sagen?

Anlässlich der Wahlen in Ostdeutschland berichtet die Süddeutsche Zeitung über die Bildungspolitik und speziell über die Interpretation der „Neutralitätspflicht“ der AfD und deren Folgen. 

Wie die AfD den Schulen ihr Weltbild aufdrücken könnte

Lilith Volkert beschreibt in der Süddeutschen Zeitung die Wahlprogramme der AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Für die AfD ist Schule kein Ort der Integration, der Leistungswettbewerb steht im Vordergrund. Einige der Forderungen sind – zum Glück – nicht ohne Weiteres umzusetzen. 

Könnte die AfD die Schulpflicht aufweichen?

Die Schulpflicht ist in der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt veankert und kann nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden, auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts stehen dagegen. Zwar hätten ohnehin nur wenige Eltern den Wunsch, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten, das Misstrauen gegen staatliche Einrichtungen wird aber geschürt. 

Was ist mit der Inklusion?

Die AfD möchte Inklusion als „Ideologieprojet“ beenden. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Die AfD kann Inklusion nicht offiziell abschaffen, aber sehr leicht dagegen anarbeiten, in dem sie Schulen zur Förderzentren umwidmen. 

Darf man Kinder von Geflüchteten getrennt unterrichten? 

Die AfD will Geflüchtete in Sonderklassen unterrichten. Bisher sind diese Klassen nur vorübergehend üblich, eine dauerhafte Trennung widerspricht dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention. 

Hätte ein striktes Neutralitätsgebot für Lehrkräfte eine Chance?

Das strikte Neutralitätsgebot für Lehrkräfte widerspricht dem Recht auf Meinungsfreiheit. Außerdem schreibt das Beamtenstatusgesetz vor, dass sich Lehrkräfte gegen antidemokratische Aussagen positionieren müssen. Die AfD schürt seit Jahren die Unsicherheit an Schulen, Lehrerinnen und Lehrer dürfen aber nicht neutral sein, wenn es um Grundwerte wie Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geht.

Wie leicht ist es, Lehrpläne zu ändern?

Bundesweit verbindliche Bildungsstandards gibt es nur in den Kernfächern wie Deutsch, d.h. die AfD könnte die Lehrpläne im Geschichtsunterricht verändern. Den Unterricht zum Nationalsozialismus etwa könnte sie nicht abschaffen, hierzu gibt es verbindliche Leitlinien der KMK. Wie diese sich durchsetzen könnte, wenn ein Bundesland die Leitlinien ignoriert, ist allerdings offen.

Könnte die AfD in der Bildungspolitik durchregieren?

Experten hoffen, dass der Beamte „remonstrieren“, denn sie sind verpflichtet, gesetzeswidrigen Anordnungen zu widersprechen. Die AfD könnte zwar eigene Beamte auf Lebenszeit berufen, die ganze Verwaltung kann sie aber nicht austauschen. In vorauseilendem Gehorsam hat das Landesschulamt Sachsen-Anhalt bereits jetzt einen Lehrer abgemahnt, der auf Nachfrage erklärt hat, warum er nicht die AfD wählt. 

Was könnte die AfD trotzdem umsetzen?

Die AfD kann neben Gesetzen auch durch Geld Einfluss nehmen, z.B: bei der Ausstattung von Schulen oder der Streichung von Initiativen wie „Schule gegen Rassismus“. Auch das Hissen der deutschen Flagge kann per Verwaltungsvorschrift angewiesen werden. 

Was hätten Lehrkräfte und Schulleitungen zu erwarten?

Der Druck auf Lehrkräfte dürfte weiter steigen, z.B. durch Abmahnungen und Disziplinarverfahren. Einige erwägen, das Bundesland zu verlassen. Gleichzeitig will die AfD „engagierte Lehrer aus dem ganzen Bundesgebiet anlocken“ 

Welche Möglichkeiten hätte der Bund?

Der Bund könnte Fördergelder zurückhalten, theoretisch auch Bildungsabschlüsse nicht mehr anerkennen. Die Hürden dafür sind hoch, es müssten grundlegende Qualitätsstandards oder rechtsstaatliche Prinzipien systematisch verletzt werden.

Neutralitätspflicht und AfD in der Schule: Was dürfen Lehrer sagen?

Lilith Volkert berichtet in der Süddeutschen Zeitung über die Neutralitätspflicht und wie die AfD bereits jetzt Einfluss nimmt. 

Der Fall Max Heckel 

Max Heckel ist Lehrer an einer Sekundarschule in Stendahl. Auf Nachfrage eines Schülers hat er erklärt, warum der die AfD nicht wählt. die Steuerpolitik, die Pläne zur „Remigration“ und dass sie Inklusion an Schulen ablehnt. Er begründete seine Meinung, da man als Wähler „entweder sehr reich, frei von Moral oder nicht bei klarem Verstand sein“ müsse. Vier Wochen später bekommt er eine Abmahnung wegen „Verletzung der Neutralitätspflicht. Sein Einspruch wird noch verhandelt. 

Lehrkräfte müssen und dürfen nicht wertneutral sein 

Die Begriffe „Neutralität“ und „neutral“ gibt es im Grundgesetz nicht. Das Beamtenstatusgesetz fordert von Beamten, ihre Aufgaben „unparteiisch und gerecht“ zu erfüllen. Sie müssen „Mäßigung und Zurückhaltung“ wahren. Sie müssen parteipolitisches neutral sein, aber nicht wertneutral – Im Gegenteil: Werden demokratische Grundwerte angegriffen, etwa durch extremistische Aussagen oder rassistische Beleidigungen, dürfen Lehrkräfte nicht nur eingreifen, sie müssen es sogar.

Beutelsbacher Konsens als Leitlinie 

Die Autorin bescheinigt dem Text aus Beutelsbach eine „erstaunliche Karriere“. Aus einem halb garen Tagungsprotokoll wurden die wichtigsten Leitplanken der politischen Bildung. 
Unstrittig ist, dass Schüler nicht indoktriniert werden dürfen. Beim Kontroversitätsgebot soll erkennbar sein, dass es unterschiedliche Ansichten gibt. Ausdrücklich ausgenommen sind demokratiefeindliche Ansichten: Sie müssen klar als solche benannt und dürfen nicht als gleichwertige Meinung präsentiert werden. Der Grundsatz, dass Schüler eine politische Situation und ihre Lage analysieren können ist nur in Mecklenburg-Vorpommern ins Schulgesetz aufgenommen werden. 

Jahrelanger Streit um Neutralität 

Obwohl die rechtlichen Grundlagen klar sind, gibt es seit Jahren einen heftigen Streit um die Bedeutung von Neutralität. AfD-Fraktionen fordern im Portal „Neutrale Schulen“ zur Denunziation von Lehrern auf – nur in Mecklenburg-Vorpommern wurde das Portal aus Datenschutzgründen verboten. 
Darüber nimmt die AfD über Anfragen und Beschwerden bei Schulämtern Lehrer ins Visier. 

AfD will keine weltoffenen, kritischen denkenden Bürger*innen 

Der Grund für dieses Vorgehen auf der Hand: Sie will nicht, dass Kinder zu weltoffenen und kritischen Bürger*innen erzogen werden. Deshalb argumentiert sie mit Versatzstücken und verlangt mit Bezug auf das Kontroversitätsgebot, dass AfD-Positionen als gleichberechtigte Meinung unter anderen dargestellt werden – was bei antidemokratischen Ansichten aber nicht erlaubt ist. Eins hat die AfD bereits geschafft: Eine Studie der Robert-Bosch-Stiftung zeigt, dass sich fast jede fünfte Lehrkraft verunsichert fühlt. Noch mehr glauben, dass sie alle Meinungen als gleichwertig anerkennen müssen. 

Neutralität ist keine Lösung 

Die Autorin zitiert einen Buchtitel „Neutralität ist keine Lösung!“. Es ist wichtig, Jugendliche und ihre Meinungen ernst zu nehmen und ihnen nicht mit dem erhobenen Zeigefinger zu kommen. An der TU Dresden wird geübt, wie man sich mit Zwischenfällen verhält. Nach einem entschiedenen Stopp sollten die Aussagen durch Fragen (Was meinst du genau, wie würdest du dich in dieser Situation fühlen) gekontert werden. Dies ist Aufgabe der ganzen Schulgemeinschaft, denn einzelne können wenig ausrichten. Das traurige Beispiele einer Schule im Spreewald zeigt die bitteren Konsequenzen: Nach Anfeindungen haben kritische Lehrkräfte die Schule verlassen. 

Lehrkräfte brauchen Unterstützung 

Lehrkräfte müssen konsequent geschützt und rechtlich abgesichert werden, wenn sie Opfer von Hass und Hetze werden. Bedenklich ist deshalb, dass im Falle von Max Heckel in vorauseilendem Gehorsam entschieden werden. Eine Machtübernahme durch die AfD in Sachsen-Anhalt könnte die Situation verschlimmern: Er wünscht sich nicht einzelne Personen, sondern eine geschlossene Reihe, die fest an seiner Seite stehen.